Bestattungshaus Sauer

Die Erdbestattung

 

Die Erdbestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise ohne die Notwendigkeit von Absprachen eingehalten werden.


Diese unterscheiden sich je nach Religion und Land zum Teil erheblich.

 

Erdbestattungen müssen in Deutschland auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewidmeten eingefriedeten Grundstück erfolgen. Die Fristen zur Bestattung sind länderrechtlich geregelt. Allen Bundesländern gemein ist die Frist von 48 Stunden als frühestmöglicher Bestattungstermin. Die Frist, in der die Erdbestattung erfolgt sein muss, weicht unter den Bundesländern teils erheblich ab. Dies verträgt sich z. B. nicht mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag begraben wird. Die Beisetzungsfrist kann in einigen Bundesländern durch einen Antrag bei der unteren Ordnungsbehörde verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Eine Beisetzung vor Ablauf von 48 Stunden ist auf Antrag auch möglich, wenn der Tod durch fortgeschrittene Verwesung oder durch mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen als sicher angesehen werden kann.

 

 

Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln. Des Weiteren finden sich gesetzliche Regelungen im Strafgesetzbuch, Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Infektionsschutzgesetz.

Die Feuerbestattung

 

Unter einer Feuerbestattung werden die Kremation und die anschließende Beisetzung der Asche der Verstorbenen verstanden. Der Vorteil dieser Bestattungsart ist die Vielzahl an Möglichkeiten, die Urne beizusetzen. Bei der Erdbestattung gibt es in der Regel lediglich die Auswahl zwischen Wahlgrab oder Einzelgrab. Bei der Feuerbestattung kann die Urne auf dem Friedhof, im Wurzelbereich eines Baumes oder im Meer bestattet werden. Des Weiteren gibt es außerhalb Deutschlands viele weitere Möglichkeiten wie die Verstreuung der Asche in der Luft. Diese sind jedoch aufgrund des Friedhofszwangs hierzulande nicht erlaubt.


 

Bei einer anonymen Feuerbestattung wird auf einen Grabstein verzichtet.

 

In der Regel dürfen Angehörige im Rahmen einer anonymen Feuerbestattung nicht bei der Beisetzung dabei sein.

 

Es gibt auch halbanonyme Feuerbestattungen, bei der die Angehörigen bei der Grablege anwesend sein dürfen und somit wissen, wo sich die Grabstätte befindet. Das Grab darf, wie bei einer stillen Beisetzung, nicht gekennzeichnet werden